Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025 · Ankerlauf, Badstrasse 41, 5400 Baden
Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Revisions- und Restaurierungsaufträge, die bei Ankerlauf in Baden erteilt werden. Mit der Abgabe einer Uhr zur Bearbeitung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ankerlauf (nachfolgend «Ankerlauf» oder «wir») und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber (nachfolgend «Kundin» oder «Kunden») bei der Erbringung von Uhrenreparatur-, Revisions- und Restaurierungsleistungen. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn Ankerlauf diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Auftragserteilung und Kostenvoranschlag
Ein Auftrag kommt zustande, wenn:
- die Kundin oder der Kunde eine Uhr zur Bearbeitung abgibt und dies schriftlich oder mündlich bestätigt, oder
- ein schriftlicher Auftrag (per E-Mail oder Formular) erteilt und von Ankerlauf angenommen wird.
Vor der Durchführung von Arbeiten, deren Kosten den vereinbarten Rahmen überschreiten oder die zum Zeitpunkt der Abgabe nicht abschliessend bestimmbar sind, erstellt Ankerlauf einen Kostenvoranschlag. Dieser ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20 %, wird die Kundin oder der Kunde vor der Weiterführung der Arbeiten kontaktiert.
§ 3 Leistungsumfang
Ankerlauf erbringt folgende Hauptleistungen:
Batteriewechsel mit Dichtungsprüfung und Gehäuseschluss, Basisdruckkontrolle, Aussenreinigung und kurzer Zustandsnotiz.
Reinigung, Schmierung und Regulierung mechanischer und automatischer Kaliber, Zugfeder- und Dichtungskontrolle, Gangbericht und Serviceprotokoll.
Mehrstufige Restaurierung von Vintage- und Erbstücken. Jede Phase wird mit der Kundin oder dem Kunden besprochen. Teilebeschaffungsnotizen und vollständige Dokumentation inbegriffen.
Weitere Leistungen (z. B. Glas- oder Zeigerwechsel, Gehäuseaufarbeitung) werden nach Aufwand berechnet und vor der Ausführung mitgeteilt.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum gültigen Schweizer Satz. Die Rechnung wird nach Abschluss der Arbeiten ausgestellt.
Zahlungsmittel: Barzahlung, Banküberweisung oder EC-Karte bei Abholung. Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Bei Zahlungsverzug behält sich Ankerlauf vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu verrechnen.
§ 5 Lieferzeiten und Abholfristen
Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und können je nach Auftragslage und Verfügbarkeit von Ersatzteilen variieren. Ankerlauf informiert die Kundin oder den Kunden bei absehbaren Verzögerungen.
Reparierte Uhren sind innerhalb von 90 Tagen nach Bereitschaftsmeldung abzuholen. Danach kann Ankerlauf eine Lagergebühr von CHF 5 pro Tag erheben. Nach 180 Tagen ohne Rückmeldung kann Ankerlauf die Uhr auf Kosten der Kundin oder des Kunden einlagern oder verwerten.
§ 6 Gewährleistung und Reklamation
Ankerlauf gewährt auf durchgeführte Arbeiten eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abholdatum. Diese umfasst ausschliesslich die erbrachten Leistungen, nicht altersbedingte Verschleisserscheinungen oder Folgeschäden durch unsachgemässe Behandlung.
Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Abholung schriftlich oder telefonisch einzureichen. Ankerlauf prüft den Sachverhalt und teilt das Ergebnis innerhalb angemessener Frist mit.
Im Gewährleistungsfall wird die Arbeit nach Möglichkeit kostenlos wiederholt. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Haftung
Ankerlauf haftet für Schäden, die durch nachweislich grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die durch altersbedingte Materialermüdung, unentdeckte Vorschäden oder Handlungen der Kundin oder des Kunden nach Abholung entstehen, übernimmt Ankerlauf keine Haftung.
Bei Verlust oder Beschädigung einer Uhr durch nachgewiesenes Verschulden von Ankerlauf wird der Zeitwert des Stücks ersetzt. Ein höherer Ersatzanspruch (z. B. Liebhaberwert) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Ankerlauf hat ein gesetzliches Retentionsrecht (Art. 895 ZGB) an der Uhr bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Daten werden ausschliesslich zur Auftragsbearbeitung und gesetzlichen Nachweispflicht verwendet.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden, Kanton Aargau. Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen am Wohnsitz der Kundin oder des Kunden.
§ 11 Änderungen der AGB
Ankerlauf behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils gültige Version ist auf dieser Seite abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.